Vorsicht im Kreisverkehr: Rechte-vor-Links-Regel kann gelten

Älle

Nicht jeder kreisförmige Verkehrsknotenpunkt ist ein „echter“ Kreisverkehr. Dies sollte jedem Verkehrsteilnehmer bewusst sein, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) weist aktuell auf diese potenzielle Verwechslungsgefahr hin.

Merkmale eines „echten“ Kreisverkehrs

Ein „echter“ Kreisverkehr ist durch das blaue Verkehrszeichen 215 gekennzeichnet. Zusätzlich muss das Schild „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205) vorhanden sein. Fehlt dieses zweite Schild, handelt es sich um keinen offiziellen Kreisverkehr, und andere Vorfahrtsregeln greifen.

In einem „echten“ Kreisverkehr haben die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisel befinden, Vorfahrt. Dies sorgt für einen kontinuierlichen Verkehrsfluss und reduziert potenzielle Konflikte.

Wann gilt die Rechts-vor-Links-Regel?

Ist das Schild „Vorfahrt gewähren“ nicht vorhanden, handelt es sich um einen „unechten“ Kreisverkehr. In diesem Fall gilt die Rechts-vor-Links-Regel. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge, die von rechts kommen, Vorfahrt haben.

Selbst wenn keine Schilder vorhanden sind und die Kreuzung lediglich kreisförmig gestaltet ist, bleibt die Rechts-vor-Links-Regel verbindlich. Verkehrsteilnehmer sollten daher besonders aufmerksam sein, um Unfälle durch Missverständnisse zu vermeiden.

Gefahren durch Unachtsamkeit

Wer die fehlende Beschilderung übersieht, könnte leicht davon ausgehen, dass er im Vorrecht ist. Dies führt häufig zu gefährlichen Begegnungen, da beide Seiten ihre Vorfahrt beanspruchen könnten. Das ifz empfiehlt daher, vor der Einfahrt in einen Kreisverkehr stets die Beschilderung aufmerksam zu prüfen.

Richtiges Blinken im Kreisverkehr

Ein weiteres häufiges Missverständnis betrifft das Blinken im Kreisverkehr. Beim Einfahren in einen „echten“ Kreisverkehr ist das Blinken untersagt. Hingegen ist es beim Verlassen Pflicht.

Der ADAC gibt hierzu folgenden Tipp: „Rechtzeitig vor der Ausfahrt blinken.“ Dadurch können nachfolgende Fahrzeuge schneller in den Kreisverkehr einfahren, was den Verkehrsfluss erheblich verbessert.

Fazit: Verkehrsteilnehmer sollten sich der Unterschiede zwischen „echten“ und „unechten“ Kreisverkehren bewusst sein und die Beschilderung stets im Auge behalten. So lassen sich gefährliche Situationen und unnötige Verzögerungen vermeiden.